Kleine Anfrage Uwe Fiedler

Durch die sogenannten „Flüchtlinge“ sind die Gesundheitskosten explodiert. Keine Krankenkasse kommt derzeit ohne die von den Versicherten zu leistenden Zusatzbeiträge aus.

Hierzu meine Fragen:

  1. Werden die Leistungen für die gesundheitliche Versorgung der sogenannten Flüchtlinge von den gesetzlichen Krankenkassen beglichen oder stehen dafür anderweitige Mittel zur Verfügung?

  1. Wird der Kreishaushalt mit Kosten belastet, die auf die gesundheitliche Versorgung dieses Personenkreises zurückzuführen sind?

    • Wenn ja, werden diese vom Bund oder vom Land in vollem Umfang ausgeglichen?
    • Wenn nein, wie hoch sind die Kosten, die den Kreishaushalt belasten?
  1. Welche gesundheitlichen Leistungen werden Geflüchteten gewährt? Geht es hierbei um eine Grundversorgung, oder kann der genannte Personenkreis eine vollständige „Generalüberholung“ einschließlich Zahnersatz und Brille oder eine Augen-OP fordern?

  1. Inwieweit müssen sich Patienten aus diesem Personenkreis an den Kosten der Behandlung, Versorgung und Medikamenten beteiligen?

  1. Bekommen abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber auch die vollen Leistungen im Gesundheitsbereich?

Vielen Dank.

Uwe Fiedler