Kleine Anfrage Uwe Fiedler
Durch die sogenannten „Flüchtlinge“ sind die Gesundheitskosten explodiert. Keine Krankenkasse kommt derzeit ohne die von den Versicherten zu leistenden Zusatzbeiträge aus.
Hierzu meine Fragen:
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Werden die Leistungen für die gesundheitliche Versorgung der sogenannten Flüchtlinge von den gesetzlichen Krankenkassen beglichen oder stehen dafür anderweitige Mittel zur Verfügung?
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Wird der Kreishaushalt mit Kosten belastet, die auf die gesundheitliche Versorgung dieses Personenkreises zurückzuführen sind?
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- Wenn ja, werden diese vom Bund oder vom Land in vollem Umfang ausgeglichen?
- Wenn nein, wie hoch sind die Kosten, die den Kreishaushalt belasten?
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Welche gesundheitlichen Leistungen werden Geflüchteten gewährt? Geht es hierbei um eine Grundversorgung, oder kann der genannte Personenkreis eine vollständige „Generalüberholung“ einschließlich Zahnersatz und Brille oder eine Augen-OP fordern?
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Inwieweit müssen sich Patienten aus diesem Personenkreis an den Kosten der Behandlung, Versorgung und Medikamenten beteiligen?
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Bekommen abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber auch die vollen Leistungen im Gesundheitsbereich?
Vielen Dank.
Uwe Fiedler