
Fragen wurden von der AfD-Fraktion im Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit im Rahmen der Aufarbeitung der Krisenpolitik zur SARS-CoV-2-Pandemie im Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt.
Der Landkreis hat während der Pandemie verschiedene Maßnahmen und Allgemeinverfügungen umgesetzt, darunter Quarantänen, Maskenpflicht sowie Regelungen für Schulen, Kindertagesstätten und Werk- und Wohnstätten. Diese Maßnahmen basierten auf den jeweils gültigen Corona-Landesverordnungen Mecklenburg-Vorpommerns und dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Die Stellungnahme des Landkreises zeigt jedoch, dass keine eigenen lokalen Daten erhoben oder ausgewertet wurden. Dies betrifft insbesondere:
- Todesfälle nach Altersgruppen und Geschlecht
- Impfstatus von Personen in Krankenhäusern, Pflicht zur Meldung trat am 13.Juli 2021 in Kraft
- Anzahl und Auslastung von Intensivbetten
- Feuerwehr- und Krankenwageneinsätze
- Kontrollen von Personen in Quarantäne hinsichtlich Anzahl und Anordnungen zur Kontrolle unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Infektionsverläufe, Symptome und Folgeerkrankungen bei Schülern, Kita-Kindern, Erziehern sowie Bewohnern und Beschäftigten von Werk- und Wohnstätten
Rechtlich betrachtet handelte der Landkreis korrekt, da er die Maßnahmen auf Grundlage der Landesverordnungen umgesetzt hat. Aus epidemiologischer und verwaltungstechnischer Perspektive wäre es jedoch sinnvoll gewesen, lokale Daten zu erheben und auszuwerten, um die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen.
Das Fehlen solcher Daten erschwert die nachträgliche Bewertung der Krisenpolitik im Landkreis erheblich. Insbesondere bleibt unklar, welche konkreten Auswirkungen die Maßnahmen auf vulnerable Gruppen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hatten.
Bemerkung: Der Landkreis hat hier deutlich gezeigt, dass Fehler in der Datenlage und der Umsetzung von Maßnahmen gemacht wurden. Es wäre wünschenswert, dass diese Fehler öffentlich anerkannt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen. Für künftige Krisen sollte der Landkreis nicht ausschließlich Vorgaben „hörig“ umsetzen oder Maßnahmen ohne Datenbasis ergreifen, sondern aktuelle Zahlen und Fakten systematisch auswerten und auf Grundlage dieser Erkenntnisse handeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass Maßnahmen sinnvoll, verhältnismäßig und wirksam sind.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit konnte keine Einigung darüber erzielt werden, wie die Aufarbeitung strategisch und effektiv erfolgen soll. Der Kreis erklärte, angesichts der zahlreichen Anfragen überfordert zu sein und erklärt, dies personell und organisatorisch nicht leisten zu können. Aus diesem Grund sieht die AfD-Fraktion die Notwendigkeit, erneut einen Antrag auf die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses zu stellen. Ziel ist es, einen handlungsfähigen Ausschuss mit engagierten Mitwirkenden zu schaffen, um die Aufarbeitung konsequent, faktenbasiert und transparent voranzubringen.
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